Empfehlung

Elatasin Licht-DNS Einweihung / elatasin.de


Diese Einweihung befreit von unterschiedlichsten Fremdeinflüssen die den Menschen an seiner Entwicklung hindern und ermöglicht ein wirkliches „im Körper zentriert sein“, gibt Klarheit, verstärkt die Fühlebenen und die Wahrnehmungsfähigkeit.


Während der Einweihung wird die Hara-Dimension innerhalb des physischen Körpers gereinigt, und die Hara-Säule wird geöffnet. Diese verläuft vertikal durch das menschliche System und ist der Energiekanal, durch den die eigene göttliche Kraft und Führung des Menschen fließt und für ihn wirken kann.


Ist die Hara-Säule verstopft, verengt oder fast geschlossen, kommt diese Energie kaum noch hindurch. Nach der Einweihung ist dieser Kanal wieder geöffnet und weitet sich Schritt für Schritt noch weiter.

 

So wird dem Menschen ermöglicht, dass er seine eigene göttliche Energie in sein System herunterladen und sich selbst damit nähren und stärken kann. Ebenso können auch die Informationen, die für die eigenen göttlichen Aufgaben wichtig sind, den Menschen besser erreichen. Danach zeigen wir wahrnehmbar, wie sich das wirkliche im eigenen Körper sein anfühlt, und arbeiten an Themen, die sich im Termin zeigen.


Die Einweihung bewirkt insgesamt eine Energie- und Schwingungserhöhung in allen Körpern, aktiviert die Heil-und Selbstheilungskräfte und erweitert das Bewusstsein. Gerne helfen wir dir auch dabei, wie du mit den Energien arbeiten kannst, die sinnvoll für deine eigene Entwicklung sind und geben Tips, wie die Energie der Einweihung aufrecht erhalten werden kann.


Hinweis:  Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Wir stellen keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen unserer Dienste (Reiki-Übertragungen/Elatasin-Übertragungen, Atlantis-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Unsere Klienten klären wir vor jeder Inanspruchnahme unsere Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Unsere Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz.


Weiter verweisen wir auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.

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